Whistleblowing system

Um eine offene, transparente und sichere Kultur zu fördern, bieten wir einen Whistleblowing-Kanal an.

Die Einführung des Whistleblower-Schutzgesetzes und die Whistleblower-Schutzrichtlinie der Europäischen Union bilden die Grundlage für die Einführung des Whistleblower-Meldesystems.

Der Whistleblowing-Kanal bietet einen vertraulichen Kanal, um einen Verdacht auf mögliches Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen die Richtlinien zur internen Untersuchung zu bringen. Whistleblowing kann anonym erfolgen.

Zunächst ist es ratsam, dein Anliegen oder deinen Verdacht mit deinem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung zu besprechen. Wenn ein Gespräch keine gute Option zu sein scheint oder nicht funktioniert, kannst du die Angelegenheit jederzeit über diesen Kanal melden. Der Whistleblowing-Kanal wurde so eingerichtet, dass der Whistleblower nicht identifiziert werden kann, wenn du eine anonyme Meldung machen möchtest.

Das Whistleblower-System ist nicht für kommerzielle Anfragen, Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungen oder andere allgemeine Fragen gedacht. Hierfür wende dich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.

Das Folgende gilt für die Beschäftigten von Visual Components: Fragen zu den Beschäftigungsbedingungen, wie Konflikte im direkten Arbeitsumfeld, Disziplinarmaßnahmen oder Vergütung, sind in erster Linie mit den direkten internen Ansprechpartnern vor Ort zu klären.

Alle Meldungen werden vertraulich und so behandelt, dass die Privatsphäre des Whistleblowers und der betroffenen Person geschützt wird. Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus dem Datenschutzgesetz (1050/2018) verarbeitet.

Eine Meldung kann auf der Grundlage eines Verdachts und ohne tatsächliche Beweise eingereicht werden, solange sie ehrlich und in gutem Glauben erfolgt. Whistleblowing-Meldungen werden von Laura Typpö (Head of People), Manuela Moosmann (Head of Business Operations) und Elina Inkinen (HR Coordinator) bearbeitet, die die notwendigen Untersuchungen einleiten. Das Fallmanagement ist vertraulich. Die Vertraulichkeit gilt auch, wenn der/die Hinweisgeber/in seine/ihre Identität preisgibt.

Wenn die Meldung einen der zuständigen Ansprechpartner betrifft, ist er/sie nicht in die Fallbearbeitung und Untersuchung des Falls eingebunden.

Sobald wir deine Meldung erhalten haben, bestätigen wir dir den Eingang innerhalb von 7 Tagen. Falls erforderlich, werden wir dich während der Untersuchung um weitere Informationen bitten. Auch dieser Schritt erfolgt über den Kanal, vertraulich und anonym. Wir werden dich innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung über den First Whistle über das Ergebnis der Untersuchung informieren.

Am Ende des Meldeprozesses erhältst du einen persönlichen Code, mit dem du den Fortschritt der Meldung verfolgen kannst.

Wenn du eine Meldung eingereicht hast und den Fallcode verlierst, werden wir dich bitten, eine neue Meldung unter Bezugnahme auf deine ursprüngliche Meldung einzureichen. So können wir die Untersuchung in Zusammenarbeit mit dir fortsetzen.

Hier kannst du eine Meldung einreichen: https://www.firstwhistle.fi/visualcomponents

Weitere Informationen zur Meldung findest du auf der Website unseres Dienstanbieters (in englischer Sprache) unter

https://www.juuriharja.fi/en/for-whistleblower-faq

Wenn unser interner Kanal nicht funktioniert, kannst du Missbrauch nach dem Whistleblower-Schutzgesetz an den zentralen externen Meldekanal des Justizministeriums melden. Bitte beachte, dass Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Organisation in erster Linie über unseren internen Meldeweg gemeldet werden sollten, um für den Whistleblower-Schutz in Frage zu kommen.

Um weiteres unterstützendes Material zu finden, besuche bitte die Website unseres Dienstleisters (in englischer Sprache):

First Whistle for staff: How to make a report in First Whistle.